Bauherren-Rechtsschutz

Top-Rechtsschutz ohne Wartezeit

Ein Eigenheim zu bauen, zu kaufen oder zu sanieren ist ein anspruchsvolles Vorhaben. Was, wenn noch dazu unerwartete Hindernisse auftreten? Mit dem leistungsstarken Bauherren-Rechtsschutz unseres erfahrenen Rechtsschutzversicherers, der ÖRAG1, können Sie sich voll und ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren, ohne sich Sorgen um rechtliche Auseinandersetzungen machen zu müssen. Wir stehen Ihnen als starker Partner zur Seite. 

Der Bauherren-Rechtsschutz im Überblick

Starker Rechtsschutz in allen Phasen Ihres Bauprojekts

Der Bauherren-Rechtsschutz unseres Partners ÖRAG1 ist genau richtig bei Neukauf oder Neubau einer Immobilie und unverzichtbar bei Um- und Ausbau oder einer Sanierung. Die Versicherung greift bei allen privat oder teilgewerblich (bis 49 Prozent) genutzten Objekten in Deutschland, egal, ob selbst bewohnt oder vermietet. Das kann eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten, eine Ferienwohnung oder auch ein Ferienhaus sein.

Alle Leistungen und Vorteile im Überblick

Mit starken Leistungen zum Erfolg

  • Schützt vor hohen Kosten bei Streitfällen rund um das Bauprojekt
  • Kostenübernahme für Anwältin oder Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeuginnen oder Zeugen
  • 100.000 Euro Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall
  • 5 Jahre Versicherungsschutz
  • Keine Wartezeiten
  • Zusätzlicher Vorteil: telefonische Rechtsberatung über MEINRECHT und Mediation immer ohne Selbstbeteiligung
  • Für alle, die sanieren: extra günstiger Bauherren-Rechtsschutztarif "to go"

Mit MEINRECHT stehen Sie nie allein da

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise
  • Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung2 bei allen rechtlichen Fragen – unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung
  • Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwältinnen  und Rechtsanwälten in der Nähe Ihres Wohnortes3
  • Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.

Wann leistet der Bauherren-Rechtsschutz?

Einige Beispiele aus der Praxis

Photovoltaik mit Fehlern

Sie haben sich für eine leistungsstarke Photovoltaikanlage mit 20 kWp entschieden. Leider stimmen die statischen Berechnungen nicht. Die Montagefirma weist jede Schuld zurück.

Streitwert: 35.000 Euro
Kostenrisiko: 8.490 Euro

Verschimmelter Dachstuhl

Der Dachstuhl wurde saniert und gedämmt. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten.

Streitwert: 80.000 Euro
Kostenrisiko: 12.530 Euro

Mängel an den Fenstern

Sie lassen ein Haus unter der Leitung eines Architekten kernsanieren. Die Energieberaterin zeigt danach Mängel an den neuen Fenstern auf. Der Architekt behauptet, die Energieberaterin habe die Fenster in dieser Form abgenommen. Sie schalten einen Anwalt ein.

Streitwert: 21.400 Euro
Kostenrisiko: 6.744 Euro

Fehlgeplante Heizungsmodernisierung

Sie haben Ihre Ölheizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen lassen. Bei der Inbetriebnahme wird festgestellt, dass die Heizlast nicht richtig berechnet wurde und die Räume nicht ausreichend warm werden. Mit der beauftragten Firma kommt es zu einem Rechtsstreit.

Streitwert: 42.000 Euro
Kostenrisiko: 9.815 Euro

Bauherren-Rechtsschutz "to go"

Ihre Rechtssicherheit bei Sanierungen

Immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer möchten ihr Eigenheim energieeffizient sanieren, um den Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Größere Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Bestandsimmobilien sind meistens sehr aufwendig und teuer. Ähnlich wie beim Neubau können auch bei Sanierungen Baumängel und Planungsfehler zu hohen Kosten führen. Der Bauherren-Rechtsschutztarif "to go" bietet Ihnen Sicherheit, damit die geplante Finanzierung nicht gefährdet wird – zu einem besonders günstigen Einmalbeitrag.

So günstig ist der Tarif "to go"

  • Sanierungs-/Modernisierungssumme bis 80.000 Euro: Einmalprämie 525 Euro
  • Sanierungs-/Modernisierungssumme bis 50.000 Euro: Einmalprämie 425 Euro
  • Sanierungs-/Modernisierungssumme bis 20.000 Euro: Einmalprämie 325 Euro

Es fällt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro4, bzw. 400 Euro an.

Häufige Fragen zum Bauherren-Rechtsschutz

Was ist vor Abschluss der Bauherren-Rechtsschutzversicherung zu beachten?

Der Bauherren-Rechtsschutz ist nur zusammen mit einer Finanzierung oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:

  • Bauleistungsversicherung,
  • integrierte Feuer-Rohbauversicherung (in Gebäudeversicherung),
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung,
  • Bauhelfer-Unfallversicherung oder
  • Rundum-Schutz für Hauseigentümerinnen und -eigentümer.

Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn5 der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte – selbst genutzt oder vermietet – mit bis zu vier Wohneinheiten.

Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.

Die Bau- bzw. Kaufsumme darf bis zu 2 Millionen Euro betragen.

Wer ist versichert?

Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel die kreditnehmende Person – als Eigentümerin oder Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Baumaßnahme.

Welche Objekte sind versicherbar?

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland – auch wenn diese nicht selbst bewohnt sind. Im Einzelnen sind das:

  • Einfamilienhäuser, auch Einliegerwohnungen,
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten,
  • Eigentumswohnungen,
  • Ferienwohnungen oder
  • Ferienhäuser.
  1. Der Rechtsschutzversicherer der Versicherungskammer Bayern ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaalle 199, 40549 Düsseldorf.
  2. Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
  3. Gilt für Angelegenheiten, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgenommen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
  4. Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, wenn Sie eine von der ÖRAG für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
  5. Mit "Baubeginn" ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer selbst oder einer von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten ("erster Spatenstich") sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht, zum Beispiel das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt.