- Garantierte Zusatzrente, ein Leben lang
- Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase
- Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich
Betriebliche Altersvorsorge
Vorsorgen und Steuern sparen mit der Entgeltumwandlung
Mit der Entgeltumwandlung finanzieren Sie Ihre Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen. Dadurch sparen Sie sofort Steuern und Sozialabgaben. Bei einem Arbeitgeberwechsel nehmen Sie den Vertrag einfach mit oder führen ihn privat weiter.
Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt
Sie können Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre Entgeltumwandlung einzahlen. Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt von Ihrem Bruttoeinkommen. Zwar fallen für die Versicherungsleistungen in der Rentenzeit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, jedoch ist der Steuersatz dann häufig niedriger als während der Erwerbszeit. Ab Rentenbeginn erhalten Sie durch Ihre Entgeltumwandlung eine zusätzliche, garantierte Rente und dies ein Leben lang. Oder Sie wählen später eine einmalige Kapitalauszahlung.
Die Vorteile Ihrer Entgeltumwandlung
- Sie erhalten ab Rentenbeginn eine garantierte, lebenslange Zusatzrente.
- Sie können statt einer zusätzlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung vereinbaren.
- Ihr Arbeitgeber kümmert sich für Sie um die Vertragsangelegenheiten.
- Sie profitieren von Steuervorteilen und sparen Sozialabgaben.
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Versicherung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiterführen.
- Zusätzlich können Sie einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz mitversichern.
Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen an. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch nach einer betrieblichen Altersversorgung nachzukommen. Ihr Arbeitgeber entscheidet dabei, welche Form er im Unternehmen anbietet.
In diesem Fall wird der Vertrag von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie haben dann die Möglichkeit Ihre Beiträge anzupassen.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und bitten Sie ihn, einen Teil Ihres Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung einzusetzen.
Für die betriebliche Altersversorgung gibt es fünf Durchführungswege: die Unterstützungskasse. die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Direktversicherung und die Direktzusage. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welchen Durchführungsweg er im Unternehmen anbietet. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen an.