Auslandsreisekrankenversicherung
Der Schutzschirm für Ihre Reise
Ob eine Magenverstimmung oder ein Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub können Sie erkranken oder einen Unfall haben. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung unseres Partners Union Krankenversicherung1 packen Sie Ihre Koffer entspannter. Denn Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen und die Rechnungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.
Betreuung
- Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
- Medizinisch notwendiger Transport zur stationären Behandlung im Krankenhaus
- Notfallbetreuung Ihrer mitreisenden, versicherten minderjährigen Kinder
- Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall
- Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
FAQ zur Auslandsreisekrankenversicherung
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, außer in der Bundesrepublik Deutschland.
In der Regel strecken Sie die anfallenden Kosten vor, die Union Krankenversicherung1 erstattet Sie Ihnen nachträglich. Sie können sich auch bei unseren Servicepartnern behandeln lassen, ohne in Vorleistung treten zu müssen. Rufen Sie einfach den 24-Stunden-Notruf-Service an.
Jedes Familienmitglied braucht eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung. Sie können in einem Versicherungsantrag aber gleich mehrere Personen mit aufnehmen.
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich während Ihrer Auslandsreise. Die Kosten für Impfungen vor Reiseantritt können nicht übernommen werden.