Damit das Haus oder die Wohnung wirklich Ihnen gehört, müssen Sie den Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen. Die Notarin oder der Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Sie oder er überprüft die Einträge im Grundbuch, veranlasst eine Auflassungsvormerkung und bereitet den Kaufvertrag vor. Die Auflassungsvormerkung ist wichtig, damit die Verkäuferin oder der Verkäufer die Immobilie nicht noch jemand anderem anbieten oder sie als finanzielle Sicherheit nutzen und mit einer Grundschuld beleihen kann.
Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie sich folgende Unterlagen genau ansehen:
- Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
- Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
- Liegenschaftskataster: Wo liegen die Grundstücksgrenzen?
- Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?